Aufgrund der Allgemeinverfügung mit der Überschrift „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Verbot von Veranstaltungen“ in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18.03.2020, Az.: 15-5422/5 sind wir gezwungen den Schießbetrieb bis auf weiteres (voraussichtlich bis mind. 20.04.2020 – entsprechend oben genannten Dokument -) einzustellen.
Wir bitten um Verständnis. Sobald es Änderungen gibt, werden wir informieren.
Der Vorstand